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Allgemeine Geschäftsbedingungen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bereitstellung der Software „Slate“ (Mac-App und die kostenlose iOS-Begleit-App „Slate Remote“) und den Erwerb einer Slate-Pro-Lizenz. Anbieter der Software ist die Lange und Co. Consulting GmbH, Gertrud-Luckner-Straße 5, 48282 Emsdetten, Telefon +49 151 42685105, info@lange-co-consulting.de (nachfolgend „Anbieter“).

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.

(4) Diese AGB werden Vertragsbestandteil, indem der Kunde ihnen im Bestellprozess (beim Merchant of Record) zustimmt. Vertragssprachen sind Deutsch und Englisch; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich. Wir speichern den Vertragstext nicht gesondert; diese AGB sind jederzeit auf dieser Seite abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) Open-Source-Kern. Der quelloffene Kern von Slate wird kostenlos unter der MIT-Lizenz bereitgestellt. Für dessen Nutzung, Vervielfältigung und Weiterverbreitung gelten ausschließlich die Bedingungen der jeweiligen Open-Source-Lizenz. Für Drittkomponenten gelten deren eigene Lizenzen.

(2) Slate Pro. Slate Pro ist eine kostenpflichtige, zeitlich unbefristete Lizenz, die zusätzliche Funktionen der App freischaltet. Der jeweilige Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung auf dieser Website zum Zeitpunkt des Kaufs.

(3) Slate ist eine lokal ausgeführte Anwendung. Die für den Betrieb erforderlichen KI-Modelle sind nicht Bestandteil der Lizenz und werden von den Nutzern selbst bezogen bzw. bereitgestellt.

(4) Slate Remote (iOS). Slate Remote ist eine kostenlose Begleit-App für das iPhone, mit der die auf dem eigenen Mac installierte Slate-App im eigenen lokalen Netzwerk bedient werden kann. Für Slate Remote ist weder eine Zahlung noch ein Lizenzschlüssel erforderlich; die App ist nicht Bestandteil der Slate-Pro-Lizenz und schaltet selbst keine Pro-Funktionen frei. Der Funktionsumfang ergibt sich aus der Produktbeschreibung; ein Anspruch darauf, dass eine bestimmte Funktion der Mac-App auch aus der Ferne bedienbar ist, besteht nicht.

§ 3 Vertragsschluss, Vertriebswege und Abwicklung über den Merchant of Record

(1) Der Kauf von Slate Pro wird über einen Merchant of Record abgewickelt. Merchant of Record ist die Polar Software, Inc. Sie tritt insoweit als Verkäufer (Reseller) auf; mit ihr kommt der Kaufvertrag über die Zahlung zustande. Ihre vollständige Anschrift und ihre Bedingungen werden im Bestellvorgang und in der Rechnung angezeigt. Der Merchant of Record übernimmt Zahlungsabwicklung, Rechnungsstellung und Abführung der Umsatzsteuer.

(2) Mit Abschluss des Bestellvorgangs beim Merchant of Record und Bestätigung der Zahlung erhält der Kunde einen Lizenzschlüssel per E-Mail. Ergänzend gelten die Bedingungen des Merchant of Record für die Zahlungsabwicklung.

(3) Der Vertrag über die Nutzung der Software nach Maßgabe dieser AGB kommt zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.

(4) Direktbezug (Mac-App). Die Slate-App für macOS wird unmittelbar über diese Website bereitgestellt. Insoweit ist der Anbieter der Vertragspartner des Kunden; für den kostenpflichtigen Erwerb der Slate-Pro-Lizenz gilt zusätzlich Absatz 1 (Abwicklung über den Merchant of Record als Verkäufer).

(5) Bezug über den App Store (Slate Remote). Slate Remote wird ausschließlich über den App Store von Apple vertrieben. Vertriebspartner für den Bezug der App ist damit Apple; für das Herunterladen und Verwalten der App gelten die Bedingungen von Apple (insbesondere die Apple Media Services Terms and Conditions) im Verhältnis zwischen dem Kunden und Apple. Der Anbieter ist an dieser Beziehung nicht beteiligt und ist insoweit nicht Verkäufer. Diese AGB regeln in diesem Fall ausschließlich die Nutzung der Software im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter. Soweit Bedingungen von Apple und diese AGB für den Bezug der App voneinander abweichen, gehen für den Bezug die Bedingungen von Apple vor.

§ 4 Preise, Zahlung, Umsatzsteuer

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf dieser Website bzw. beim Merchant of Record angegebenen Preise. Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.

(2) Slate Pro ist eine einmalige Zahlung ohne Abonnement. Es besteht keine wiederkehrende Zahlungspflicht.

(3) Zahlung und Abrechnung erfolgen über den Merchant of Record mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln.

§ 5 Lizenz und Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbefristetes Recht, Slate Pro zu nutzen. Die Nutzung ist zu privaten und zu beruflichen Zwecken des Kunden gestattet. Ein Lizenzschlüssel kann auf bis zu drei (3) Geräten gleichzeitig aktiviert werden; eine Aktivierung kann zur Übertragung auf ein anderes Gerät deaktiviert werden. Ist eine Deaktivierung nicht möglich, weil ein Gerät verloren, entwendet oder defekt ist, setzt der Anbieter die Aktivierung auf Anfrage des Kunden zurück.

(2) Der Kunde darf den Lizenzschlüssel nicht öffentlich zugänglich machen und nicht über den nach Absatz 1 erlaubten Umfang hinaus verwenden. Eine Aufspaltung der Lizenz auf mehrere Erwerber ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde darf die Lizenz einschließlich des Lizenzschlüssels dauerhaft und vollständig an einen Dritten übertragen. Voraussetzung ist, dass er die Lizenz auf allen eigenen Geräten deaktiviert, den Schlüssel selbst nicht weiter nutzt und den Dritten auf die Geltung dieser AGB hinweist. Der Kunde teilt dem Anbieter die Übertragung mit, damit der Schlüssel dem neuen Inhaber zugeordnet werden kann; die Wirksamkeit der Übertragung hängt von dieser Mitteilung nicht ab. Zwingende Rechte aus der Erschöpfung des Verbreitungsrechts (§ 69c Nr. 3 Satz 2 UrhG) bleiben unberührt.

(4) Die Rechte des Kunden aus den §§ 69d und 69e UrhG, insbesondere auf eine Sicherungskopie und auf die zur bestimmungsgemäßen Benutzung erforderlichen Handlungen einschließlich der Fehlerberichtigung, bleiben unberührt.

(5) Unberührt bleiben die Rechte aus der Open-Source-Lizenz des quelloffenen Kerns (§ 2 Abs. 1).

§ 6 Bereitstellung, Aktualisierungen, Systemvoraussetzungen

(1) Die Lizenz umfasst die jeweils veröffentlichte Version sowie künftige Aktualisierungen der Pro-Funktionen ohne zusätzliche Zahlung.

(2) Systemvoraussetzungen und Kompatibilität. Slate setzt einen Mac mit Apple-Silicon-Prozessor und macOS in der in der Produktbeschreibung genannten Mindestversion voraus. Der nutzbare Funktionsumfang hängt vom verfügbaren Arbeitsspeicher ab; große Modelle lassen sich auf Geräten mit geringem Arbeitsspeicher nicht oder nur eingeschränkt ausführen. Die jeweils geltenden Anforderungen an Betriebssystem, Prozessor, Arbeitsspeicher und freien Speicherplatz sind in der Produktbeschreibung vor der Bestellung abrufbar und Bestandteil der Leistungsbeschreibung.

(3) Keine Modelle im Lieferumfang. Die für den Betrieb erforderlichen KI-Modelle sind nicht Bestandteil der Lizenz. Der Kunde bezieht sie selbst, in der Regel als Download von Dritten mit einem Umfang von mehreren Gigabyte. Ohne ein solches Modell oder ohne einen selbst angebundenen Cloud-Dienst lassen sich die Modellfunktionen der Software nicht nutzen.

(4) Slate Remote. Slate Remote setzt ein iPhone oder iPad mit iOS beziehungsweise iPadOS in der angegebenen Mindestversion sowie einen Mac im selben lokalen Netzwerk voraus, auf dem Slate installiert und gestartet ist. Ohne einen solchen Mac lässt sich die App abgesehen von dem enthaltenen, als Beispiel gekennzeichneten Modus nicht bestimmungsgemäß nutzen. Aktualisierungen von Slate Remote werden über den App Store bereitgestellt.

(5) Lizenzprüfung als technische Schutzmaßnahme. Die Freischaltung der Pro-Funktionen erfolgt durch eine Aktivierung des Lizenzschlüssels über eine Internetverbindung beim Merchant of Record. Die Software prüft die Aktivierung anschließend in größeren Abständen erneut. Besteht dabei keine Internetverbindung, bleiben die Pro-Funktionen für eine Übergangszeit nutzbar. Für eine dauerhaft ohne Internetverbindung betriebene Installation stellt der Anbieter auf Anfrage eine Offline-Lizenzdatei bereit. Von der Lizenzprüfung abgesehen verarbeitet die Software Inhalte lokal auf dem Gerät des Kunden, solange der Kunde keinen Cloud-Dienst anbindet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Lizenzprüfung ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.

(6) Endet die Lizenzprüfung des Merchant of Record dauerhaft, stellt der Anbieter dem Kunden ohne zusätzliche Zahlung eine Offline-Lizenzdatei oder eine gleichwertige Freischaltung bereit, damit die unbefristete Nutzung nach § 5 Abs. 1 erhalten bleibt.

(7) Aktualisierungen (§ 327f BGB). Der Anbieter stellt dem Kunden die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die Vertragsmäßigkeit von Slate Pro zu erhalten, einschließlich der erforderlichen Sicherheitsaktualisierungen, und informiert den Kunden über deren Verfügbarkeit. Diese Pflicht besteht für den Zeitraum, den der Kunde nach Art und Zweck der Software erwarten kann, mindestens jedoch für drei Jahre ab Bereitstellung. Aktualisierungen werden über die Aktualisierungsfunktion der App bereitgestellt.

(8) Der Anbieter haftet nicht für einen Produktmangel, der allein darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde eine bereitgestellte Aktualisierung nicht innerhalb einer angemessenen Frist installiert hat, sofern der Anbieter den Kunden über die Verfügbarkeit der Aktualisierung und über die Folgen einer unterbliebenen Installation informiert hat und die unterbliebene Installation nicht auf einer vom Anbieter bereitgestellten fehlerhaften Installationsanleitung beruht (§ 327f Abs. 2 BGB).

(9) Ein Anspruch auf bestimmte neue Funktionen, die über die Erhaltung der Vertragsmäßigkeit hinausgehen, besteht nicht. Die Absätze 7 und 8 sowie die Rechte des Kunden nach den §§ 327d bis 327r BGB bleiben unberührt; eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung über die Anforderungen an das digitale Produkt wird hierdurch nicht getroffen (§§ 327h, 327s BGB).

§ 7 Widerrufsrecht

(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von vierzehn Tagen zu. Die Widerrufsfrist beginnt bei Slate Pro mit dem Tag des Vertragsschlusses. Die vollständige Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular finden Sie unter Widerruf. Dort steht zusätzlich eine Widerrufsfunktion bereit, deren Nutzung nicht vorgeschrieben ist.

(2) Der Anbieter nimmt das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Inhalten (§ 356 Abs. 6 BGB) nicht in Anspruch. Das Widerrufsrecht bleibt daher für die vollen vierzehn Tage bestehen, auch wenn der Lizenzschlüssel sofort bereitgestellt und genutzt wird. Eine Zustimmung zum sofortigen Ausführungsbeginn und eine Bestätigung über den Verlust des Widerrufsrechts werden nicht verlangt.

(3) Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht gewährt der Anbieter freiwillig für vierzehn Tage ab Bereitstellung des Lizenzschlüssels eine Geld-zurück-Möglichkeit. Diese freiwillige Zusage tritt neben das gesetzliche Widerrufsrecht und beschränkt es nicht.

(4) Slate Remote ist kostenlos. Ein entgeltlicher Vertrag wird insoweit nicht geschlossen, sodass Zahlungs- und Rückabwicklungsansprüche nicht entstehen. Die App kann jederzeit ohne Angabe von Gründen vom Gerät gelöscht werden. Für den über den App Store abgewickelten Bezug richten sich Widerruf und Erstattung nach den Bedingungen von Apple (§ 3 Abs. 5).

(5) Slate Pro wird gegen eine einmalige Zahlung überlassen und begründet kein Dauerschuldverhältnis. Eine wiederkehrende Zahlungspflicht, eine Mindestlaufzeit und eine Kündigung sind nicht vorgesehen; die Lizenz ist zeitlich unbefristet. Eine Pflicht zur Bereitstellung einer Widerrufsschaltfläche nach § 356e BGB oder einer Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB besteht daher nicht. Die unter Widerruf angebotene Widerrufsfunktion stellt der Anbieter freiwillig bereit; der Widerruf kann auch formfrei durch eine eindeutige Erklärung, insbesondere per E-Mail, erklärt werden.

§ 8 Mängelhaftung bei digitalen Produkten und Hinweis zur Beta-Phase

(1) Ist Slate Pro mangelhaft, hat der Kunde als Verbraucher die gesetzlichen Rechte bei einem Produktmangel nach den §§ 327d ff. BGB. Er kann Nacherfüllung verlangen und, wenn die weiteren Voraussetzungen vorliegen, den Vertrag beenden, den Preis mindern oder Schadensersatz verlangen (§ 327i BGB). Ein Produktmangel liegt vor, wenn Slate Pro nicht den subjektiven Anforderungen, den objektiven Anforderungen oder den Anforderungen an die Integration entspricht (§§ 327e bis 327g BGB).

(2) Ansprüche auf Nacherfüllung und Schadensersatz verjähren in zwei Jahren ab Bereitstellung. Zeigt sich ein Mangel innerhalb dieser Frist, tritt die Verjährung nicht vor Ablauf von vier Monaten nach dem Zeitpunkt ein, in dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat. Ansprüche wegen einer Verletzung der Aktualisierungspflicht verjähren nicht vor Ablauf von zwölf Monaten nach dem Ende des für die Aktualisierungspflicht maßgeblichen Zeitraums (§ 327j BGB).

(3) Zeigt sich innerhalb eines Jahres ab Bereitstellung ein Zustand, der von den vertraglichen Anforderungen abweicht, wird vermutet, dass Slate Pro bereits bei Bereitstellung mangelhaft war. Die Vermutung gilt nicht, wenn die digitale Umgebung des Kunden mit den nach § 6 Abs. 2 mitgeteilten technischen Anforderungen nicht kompatibel war oder wenn der Anbieter die Kompatibilität nicht feststellen kann, weil der Kunde eine ihm zumutbare Mitwirkung verweigert (§ 327k Abs. 3 BGB).

(4) Erhält der Kunde den Lizenzschlüssel nicht, kann er den Anbieter zur Bereitstellung auffordern; die Rechte aus § 327c BGB bleiben unberührt.

(5) Mängel können unter info@lange-co-consulting.de angezeigt werden. Der Anbieter bittet um eine Beschreibung des Fehlerbildes sowie um Angabe von macOS-Version, Gerätemodell, Arbeitsspeicher und verwendetem Modell. Eine Rügefrist besteht für Verbraucher nicht.

(6) Sofern eine Funktion ausdrücklich als „Beta“ oder als Vorabversion gekennzeichnet ist, ist sie noch nicht abschließend erprobt und kann Fehler enthalten. Der Hinweis informiert über den Entwicklungsstand. Er schränkt die vertraglich geschuldete Beschaffenheit nicht ein; eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an das digitale Produkt setzt voraus, dass der Kunde vor Vertragsschluss gesondert davon in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart hat (§ 327h BGB).

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die Übernahme einer Garantie, für arglistiges Verschweigen eines Mangels sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, haftet der Anbieter begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Unberührt bleiben die Absätze 1 und 2 sowie die Rechte des Kunden bei einem Produktmangel nach den §§ 327d bis 327r BGB; eine zum Nachteil des Verbrauchers abweichende Vereinbarung wird durch diesen Paragraphen nicht getroffen (§ 327s BGB).

(4) Ausgaben von KI-Modellen werden statistisch erzeugt und können unrichtig, unvollständig oder für den vom Kunden verfolgten Zweck unbrauchbar sein. Der Anbieter schuldet die vertragsgemäße Funktion der Software, nicht die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Verwendbarkeit einzelner Ausgaben; eine dahingehende Beschaffenheit ist nicht Vertragsinhalt. Für Bezug, Lizenzierung, Inhalt und Verfügbarkeit von Modellen und Diensten, die der Kunde selbst bezieht oder anbindet, ist der Kunde verantwortlich. Die Absätze 1 bis 3 bleiben unberührt.

(5) Der Kunde hat seine Daten in angemessenen Abständen zu sichern. Bei Datenverlust haftet der Anbieter nach den Absätzen 1 bis 3 nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten aus ordnungsgemäß gesicherten Datenbeständen erforderlich ist.

§ 10 Drittinhalte und Modelle

Slate ermöglicht das Ausführen von KI-Modellen und das optionale Anbinden von Cloud-Diensten mit eigenen Zugangsdaten. Für Bezug, Lizenzierung, Inhalte und Verfügbarkeit solcher Modelle und Dienste ist der Kunde selbst verantwortlich; es gelten die jeweiligen Bedingungen der Anbieter.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Der Anbieter ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. Kommt es über diesen Vertrag zu einer Streitigkeit, die sich zwischen dem Anbieter und einem Verbraucher nicht beilegen lässt, weist der Anbieter den Verbraucher in Textform auf die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de, hin und teilt mit, ob er an einem Verfahren vor dieser Stelle teilnimmt (§ 37 VSBG).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.