Anbieter und Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website slate-app.org, für die macOS-Anwendung Slate einschließlich der kostenpflichtigen Freischaltung Slate Pro sowie für die kostenlose iOS- und iPadOS-Anwendung Slate Remote. Anbieter ist die Lange und Co. Consulting GmbH, Emsdetten; die vollständigen Angaben stehen im Impressum.
Die Zahlungsabwicklung für Slate Pro erfolgt über einen Merchant of Record, der insoweit als Verkäufer auftritt. Die eigentliche Bestell- und Bezahlstrecke wird auf dessen Systemen betrieben. Für deren Gestaltung und Barrierefreiheit ist der Merchant of Record verantwortlich, nicht wir. Wir haben diese Strecke nicht geprüft und können sie technisch nicht verändern.
Rechtlicher Status dieser Erklärung
Wir geben diese Erklärung freiwillig ab.
Die Lange und Co. Consulting GmbH ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des § 2 Nummer 17 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Nach § 3 Absatz 3 Satz 1 BFSG gilt die Pflicht zur barrierefreien Bereitstellung nicht für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. Die von uns über slate-app.org angebotene Leistung ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 1 Absatz 3 Nummer 5 BFSG; die vertriebene Software ist kein Produkt im Sinne des abschließenden Katalogs des § 1 Absatz 2 BFSG. Die Ausnahme greift daher in vollem Umfang, und es besteht auch keine Pflicht zur Information nach § 14 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Nummer 1 BFSG. Das entspricht Artikel 4 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2019/882, wonach Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von den Barrierefreiheitsanforderungen und von allen damit zusammenhängenden Verpflichtungen ausgenommen sind.
Wir veröffentlichen diese Erklärung trotzdem, weil wir es für richtig halten, offenzulegen, was heute funktioniert und was nicht. Sollte die Ausnahme künftig entfallen, etwa weil wir die Schwellenwerte überschreiten, aktualisieren wir diese Erklärung.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Wir behaupten keine Konformität. Wir haben weder die Website noch eine der beiden Anwendungen gegen EN 301 549 oder die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) geprüft. Es liegt kein Prüfbericht vor, weder aus einer Selbstbewertung nach einem anerkannten Verfahren noch aus einer Prüfung durch Dritte. Es hat kein Nutzertest mit Menschen mit Behinderungen stattgefunden. Wir geben deshalb keine Konformitätsstufe an, auch keine teilweise.
Was heute umgesetzt ist
Diese Website
Die Seiten verwenden semantische Bereiche (Landmarken) und eine Überschriftenstruktur, und jede Seite beginnt mit einem Sprunglink zum Hauptinhalt. Interaktive Elemente erhalten bei Tastaturbedienung einen sichtbaren Fokusrahmen.
Bewegung ist an die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ gekoppelt. Ist sie aktiv, entfallen Einblendanimationen, das Weichscrollen, die Fortschrittsanzeige und die Laufschrift, sowohl im Stylesheet als auch im JavaScript. Alle Schriftgrößen sind relativ angegeben, die Seiten folgen also der im Browser oder Betriebssystem eingestellten Textgröße, und das Layout fließt bis zu kleinen Bildschirmbreiten um. Farbe wird nicht als alleiniger Informationsträger eingesetzt.
Slate für macOS
Modellzeilen, Dateizeilen und die Zeilen der Git-Ansicht tragen Bezeichnungen für VoiceOver. Die zentralen Befehle sind über die Menüleiste und über Tastenkürzel erreichbar, darunter die Befehlspalette, der Wechsel zwischen Unterhaltungen, die globale Suche, der Modellmanager und die Einstellungen; Befehlspalette und Suche lassen sich vollständig mit Pfeiltasten, Eingabetaste und Escape bedienen.
Die Anwendung wertet die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ an zahlreichen Stellen aus: fortlaufende Animationen werden angehalten, Übergänge auf ein Ein- und Ausblenden reduziert. Sie folgt dem hellen oder dunklen Erscheinungsbild des Systems.
Slate Remote für iPhone und iPad
Die Anwendung läuft auf iPhone und iPad. Auf dem iPad steht ein eigenes breites Layout mit dauerhaft sichtbarer Seitenleiste zur Verfügung, und alle vier Ausrichtungen werden unterstützt. Auf dem iPhone ist die Anwendung auf das Hochformat festgelegt.
Text wird nahezu durchgängig über die dynamischen Textstile des Systems gesetzt und folgt damit der Einstellung „Dynamischer Text“; die Ausnahmen sind unten genannt. Reine Symbolschaltflächen tragen Bezeichnungen für VoiceOver, unter anderem die Menüschaltfläche, die Modellauswahl, die Schaltflächen zum Anhängen, Senden und Stoppen, das Entfernen einzelner Anhänge und das Kopieren eines Code-Blocks. Das Anwendungssymbol ist für VoiceOver ausgeblendet. Der Hinweisbanner für Beispielinhalte wird als ein Element angesagt, das den Zustand und den nächsten Schritt benennt.
Die Anwendung wertet die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ aus: Übergänge fallen dann auf ein reines Ein- und Ausblenden zurück, und die Seitenleiste bewegt sich nicht mehr über den Bildschirm, sondern blendet an ihrem Platz ein. Die Oberfläche verwendet die semantischen Systemfarben, die der Einstellung „Kontrast erhöhen“ folgen.
Die Kopplung mit dem Mac nutzt den Systemscanner von Apple, der eigene VoiceOver-Unterstützung und Zoom mitbringt. Der Kopplungscode kann alternativ von Hand eingegeben werden; die Kopplung setzt eine Kamera also nicht voraus.
Nicht barrierefreie Inhalte und bekannte Einschränkungen
Die folgende Liste ist nicht abschließend. Sie nennt die Punkte, die uns bekannt sind. Da keine vollständige Prüfung stattgefunden hat, ist mit weiteren, uns bislang unbekannten Barrieren zu rechnen.
Website
Bei Formularfeldern wird der Standardfokusrahmen durch eine eigene Darstellung ersetzt. Ob diese den erforderlichen Kontrast zur Umgebung erreicht, ist nicht gemessen. Die Farbkontraste der Website sind insgesamt nicht gemessen; es existiert kein automatisierter oder manueller Kontrastnachweis. Grund ist in beiden Fällen die fehlende Messung, nicht die fehlende Absicht.
Die Bestell- und Bezahlstrecke wird von einem Dritten betrieben und ist von uns weder geprüft noch beeinflussbar.
Slate für macOS
Die Aktionen an einer einzelnen Nachricht, also Kopieren, Vorlesen, Neu erzeugen und Bearbeiten, werden erst eingeblendet, wenn der Mauszeiger über der Nachricht steht. Wer ausschließlich mit Tastatur oder Screenreader arbeitet, erreicht diese Aktionen deshalb derzeit nicht; das Gleiche gilt für die Herkunftsangaben unter einer Nachricht. Wir halten das für die gravierendste bekannte Barriere in der Anwendung. Grund ist eine Gestaltungsentscheidung, deren Folge für die Tastaturbedienung nicht bedacht wurde. Eine Behebung ist vorgesehen.
Die Nachrichtenzeilen selbst tragen keine eigene Bezeichnung für VoiceOver; die Rolle der sprechenden Instanz wird nur als sichtbarer Text ausgegeben. Die Modellauswahl in der Kopfzeile hat kein Tastenkürzel und keine Bezeichnung für VoiceOver und ist ohne aktivierte Vollzugriffssteuerung per Tastatur nur eingeschränkt erreichbar.
Die Anwendung wertet die Systemeinstellungen „Kontrast erhöhen“ und „Transparenz reduzieren“ nicht aus, obwohl die Oberfläche in erheblichem Umfang durchscheinende Flächen nutzt. Sie besteht zudem in wesentlichen Teilen aus eigens gestalteten Elementen und nicht ausschließlich aus Standardbedienelementen des Systems; sie erbt daher nicht automatisch alle Anpassungen, die das System für Standardelemente vornimmt.
Slate Remote für iPhone und iPad
Code- und Befehlstext wird an drei Stellen in einer festen Größe gesetzt und folgt dort nicht der Einstellung „Dynamischer Text“: Code-Blöcke in Antworten, die Detailzeile einer Berechtigungsabfrage und die Detailzeile eines Werkzeugaufrufs. Gerade die Berechtigungsabfrage ist eine sicherheitsrelevante Entscheidung und sollte vergrößerbar sein. Eine Behebung ist vorgesehen.
Die Systemeinstellung „Fetter Text“ wird nicht ausgewertet; die Anwendung setzt Schriftgewichte ausdrücklich. Werden eigene Farben eingestellt, werden die Textfarben rechnerisch aus den eingegebenen Werten abgeleitet und reagieren dann nicht auf die Einstellung „Kontrast erhöhen“; der Standardzustand der Anwendung ist davon nicht betroffen.
Auf dem iPhone ist ausschließlich das Hochformat verfügbar. Das kann für Personen ungünstig sein, die ihr Gerät fest im Querformat montiert haben.
Erstellung und Aktualität dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 25.07.2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung vom selben Tag: eine Durchsicht des Quellcodes der Website und beider Anwendungen daraufhin, welche Barrierefreiheitsmerkmale tatsächlich umgesetzt sind. Sie umfasste keine Prüfung mit Hilfsmitteln, keine Messung von Farbkontrasten, keine automatisierte Prüfung und keinen Test mit Betroffenen. Die Erklärung wird überprüft, sobald sich der Funktionsumfang wesentlich ändert, spätestens jedoch nach zwölf Monaten.
Rückmeldungen und Kontakt
Sie stoßen auf eine Barriere, benötigen eine Information in einer zugänglichen Form oder möchten uns auf einen Mangel hinweisen? Schreiben Sie uns an info@lange-co-consulting.de oder rufen Sie an: +49 151 42685105.
Bitte beschreiben Sie möglichst konkret, wo das Problem auftritt (Website oder Anwendung, betroffene Seite oder Ansicht) und welches Hilfsmittel oder welche Systemeinstellung Sie verwenden. Wir bestätigen Ihre Nachricht innerhalb von fünf Werktagen und teilen Ihnen mit, wie wir weiter vorgehen. Können wir eine Barriere nicht oder nicht kurzfristig beseitigen, sagen wir Ihnen auch das und suchen nach einem gangbaren Weg für Ihr Anliegen. Wenn Sie eine Antwort in einem bestimmten Format brauchen, etwa als reine Textdatei ohne Auszeichnung, sagen Sie uns das gern; wir richten uns danach.
Marktüberwachung und Schlichtung
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder erhalten Sie keine Antwort, können Sie sich an die zuständigen Stellen wenden.
Marktüberwachung. Die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nimmt bundesweit eine gemeinsame Stelle der Länder wahr:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)
Carl-Miller-Straße 6
39112 Magdeburg
E-Mail: kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Internet: www.mlbf-barrierefrei.de
Verbraucherinnen und Verbraucher können dort nach § 32 Absatz 1 BFSG beantragen, dass ein Verfahren eingeleitet wird, wenn sie geltend machen, dass ein Wirtschaftsakteur gegen das Gesetz verstößt und sie die Dienstleistung deshalb nicht oder nur eingeschränkt nutzen können. Sie können sich dabei von einem anerkannten Verband oder einer qualifizierten Einrichtung vertreten lassen.
Schlichtung. Nach § 34 BFSG können Sie außerdem ein Schlichtungsverfahren beantragen:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei. Ein Verfahren bei der Marktüberwachungsstelle wird bis zum Abschluss der Schlichtung ausgesetzt. Der Hinweis auf diese Stellen erfolgt zu Ihrer Information; er ist keine Anerkennung einer Pflicht nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, die uns nach § 3 Absatz 3 BFSG nicht trifft.
Stand: 25. Juli 2026 · Siehe auch das Impressum und die Datenschutzerklärung.